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AOG - Aircraft on Ground Der Begriff AOG (Aircraft on Ground) beschreibt den Zustand der Flugunfähigkeit, wenn ein Flugzeug
aus technischen Gründen nicht flugbereit ist. Bei eilig durchgeführten AOG-Aufträgen wird ein 10%-iger
Zuschlag des Auftragswertes mindestens jedoch EUR 125,-- erhoben.
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